Ladetechnik &
E-Mobilität

Die DGUV Profis

Wir beraten Sie zur Prüfpflicht für öffentlich zugängliche und gewerblich genutzte Ladestationen und übernehmen mit unseren qualifizierten Mitarbeitern die Prüfung vor Ort.

Sicher in die Zukunft

Anschluss eines Ladekabels für die Ladesäule in der Elektromobilität

Prüfpflicht für Ladestationen

Öffentlich zugängliche und gewerbliche Ladestationen

Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheits­verordnung und die Berufsgenossenschaften umfassen grundlegende Anforderungen für öffentlich zugängliche und gewerbliche genutzte E-Ladestationen. Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung der Sicherheit.
Bei der Prüfung der E-Ladestation gelten die allgemeinen Vorgaben der DGUV V3 und zusätzlich die Forderungen aus der Ladesäulenverordnung (LSV) und dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die LSV schreibt im §3 für die Ausrüstung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten Steckdosen vor, die der Norm DIN EN 62196-2 entsprechen. Das EnWG verlangt im §49 die Prüfung der Anlage durch behördlich anerkannte Sachverständige.

Fragen und Antworten

Ja, laut DGUV V3 und weiteren Vorschriften sind gewerblich genutzte und öffentlich zugängliche Ladestationen regelmäßig zu prüfen, um die Sicherheit für Nutzer und Betreiber zu gewährleisten.

Die Prüffristen hängen von der Nutzung und den Umgebungsbedingungen ab. In der Regel sind Erstprüfungen vor der Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Prüfungen in festgelegten Intervallen erforderlich, meist alle 4 Jahre oder häufiger bei intensiver Nutzung.

Die Prüfung muss von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden, die über die erforderliche Ausbildung und Erfahrung verfügt. Anbieter wie IB Tec stellen sicher, dass Prüfungen normgerecht und zuverlässig erfolgen.