Elektronische Betriebsmittel

Die DGUV Profis

Als der Dienstleister für Sicherheitsprüfungen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland (Angrenzende Regionen auf Anfrage) richten wir unsere Prüfabläufe nach Ihren individuellen Anforderungen.

Wir prüfen fast alles

Prüfpflicht für Betriebsmittel

Ortsveränderlich und ortsfest

Wir sind Ihr Dienstleister für Sicherheitsprüfungen nach den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Rheinland-Pfalz, dem Saarland und angrenzenden Regionen.

Dabei passen wir uns Ihren Arbeitszeiten und Abläufen individuell an und unterstützen Sie bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sowie der Inventarisierung Ihrer Betriebsmittel.

Selbstverständlich erhalten Sie zu allen unseren Prüfungen rechtssichere Prüfprotokolle ausgehändigt.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Wir prüfen fast alles!

Ortsveränderliche Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebs bewegt oder leicht an einen anderen Platz gebracht werden können, während sie mit dem Versorgungsstromkreis verbunden sind. Beispiele:

  • Monitore, Rechner, Laptops
  • Kaffeemaschinen, Kopierer, Drucker
  • Netzteile, Lampen, Mikrowellen
  • Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen
  • Mehrfachsteckdosen, Staubsauger, Wasserkocher

 

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Wir prüfen fast alles!

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden. Beispiele:

  • Backöfen,
  • Kühlschränke
  • Waschmaschinen,
  • Standbohrmaschinen
Bohrer auf Holztisch

Unsere Leistungen

im Bereich elektronische Betriebsmittel

  • Prüfung und Dokumentation gemäß DGUV Vorschrift 3
  • Erstellung von Prüfprotokollen für Rechtssicherheit
  • Beratung zur Optimierung der elektrischen Sicherheit

Fragen und Antworten

Ja, gemäß der DGUV Vorschrift 3 müssen alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Dies betrifft sowohl ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B. Laptops, Monitore, Kaffeemaschinen) als auch ortsfeste Betriebsmittel (z. B. Backöfen, Kühlschränke, Waschmaschinen). Ziel ist es, Arbeitsunfälle und Sachschäden durch fehlerhafte elektrische Geräte zu vermeiden.

Die Prüfintervalle richten sich nach der Nutzungshäufigkeit, den örtlichen Bedingungen, der Beanspruchung und der Personalfluktuation in den jeweiligen Bereichen.

  • Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B. Verlängerungskabel, Bohrmaschinen, Wasserkocher) müssen in der Regel alle 6 bis 24 Monate geprüft werden.
    • Kürzere Prüfintervalle (z. B. alle 6 Monate) sind erforderlich in rauen Arbeitsumgebungen, wie Baustellen oder Werkstätten, wo die Beanspruchung hoch ist.
    • Längere Prüfintervalle (bis zu 24 Monate) können in Büroumgebungen mit geringer mechanischer Belastung gelten.
    • Hohe Personalfluktuation (z. B. häufig wechselnde Nutzer in großen Betrieben) erfordert oft häufigere Prüfungen, da sich unsachgemäße Handhabung oder fehlende Kenntnis über die sichere Nutzung auswirken können.
  • Die exakte Festlegung der Prüfintervalle erfolgt durch die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens und orientiert sich an den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten.

Die Prüfung muss durch eine befähigte Person erfolgen, also eine Elektrofachkraft mit entsprechender Qualifikation nach TRBS 1203. Unsere erfahrenen Prüftechniker führen die Sicherheitsprüfungen rechtssicher und normgerecht nach DGUV Vorschrift 3 durch.