Nach der Durchführungsanweisung zu § 5 der DGUV Vorschrift 3 wird unterschieden zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. z.B. Monitore, Rechner, Laptops, Kaffeemaschinen, Kopierer, Drucker, Netzteile, Lampen, Mikrowellen, Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Staubsauger, Wasserkocher, usw .
- Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden. z.B. Backöfen, Pressen, Rührmaschinen, Drehbänke, Fräsautomaten, Roboter, Lackieranlagen, Palletierer, Fertigungsstraßen, Automaten, Prüfstände, Standbohrmaschinen, Kühlschränke, Waschmaschinen usw.
§1 Geltungsbereich
§3 Grundsätze
§4 Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln
§5 Prüfungen
Bei Behörden und öffentlichen Einrichtungen heißt diese DGUV Vorschrift 4
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