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DGUV 3 Pflicht auch für E-Ladestationen?

Prüfpflicht für öffentlich zugängliche und gewerblich genutzte Ladestationen

Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die Berufsgenossenschaften umfassen grundlegende Anforderungen für öffentlich zugängliche und gewerbliche genutzte E-Ladestationen. 

Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung der Sicherheit.

Bei der Prüfung der E-Ladestation gelten die allgemeinen Vorgaben der DGUV V3 und zusätzlich die Forderungen aus der Ladesäulenverordnung (LSV) und dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die LSV schreibt im §3 für die Ausrüstung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten Steckdosen vor, die der Norm DIN EN 62196-2 entsprechen. Das EnWG verlangt im §49 die Prüfung der Anlage durch behördlich anerkannte Sachverständige.

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