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Definition elektrische Anlagen 

Die Deutsche Gesetzliche Unfallverordnung unterscheidet zwischen stationären (ortsfesten) und nichtstationären Anlagen. Stationär ist eine Anlage dadurch, dass sie fest montiert ist und bleibt. 

Die Einordnung, was genau eine elektrische Anlage ist, ist nicht immer einfach wie z.B. die elektrische Gebäudeinstallation. Eine solche besteht aus einzeln zu prüfenden Betriebsmitteln. Gemeint sind alle Teile und angeschlossenen Einrichtungen einer elektrischen Niederspannungsanlage von der Leitung über die Verteilerkästen bis zur Steckdose.

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